Terminabsprache, Bewilligung der Physiotherapie

Gerne können Sie telefonisch (+43-512-319241) einen Behandlungstermin mit uns vereinbaren. Sollte das Telefon nicht besetzt sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Wir rufen Sie so bald wie möglich zurück. Terminvereinbarungen sind auch per Email möglich (info@loft41.com)

Informationen zum Ersttermin

Bringen Sie bitte zum ersten Termin Ihren bewilligten Verordnungsschein, sowie die betreffenden ärztlichen Befunde mit.

Terminabsage

Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Absage. Wir bitten um Verständnis, dass Termine, die nicht 24 Stunden vorher abgesagt wurden, in Rechnung gestellt werden müssen.

Überweisungsschein und Abrechnungsmodus

Schritt 1 – ärztliche Verordnung:
Von Ihrem behandelnden Arzt (Facharzt oder Hausarzt) bekommen Sie eine physiotherapeutische Verordnung. Auf dieser befindet sich Ihre Diagnose, die Therapiemaßnahmen (Mobilisierende Physiotherapie, Heilmassage, Lymphdrainage, Elektrotherapie, Fango,…), sowie die Anzahl der Behandlungen und die Behandlungszeiten. Bitte beachten Sie, dass auch der Name des behandelnden Therapeuten auf dem Verordnungsschein angegeben sein muss.

Schritt 2 – Bewilligung der Physiotherapie durch Ihre Krankenversicherungsanstalt:
Lassen Sie vor Beginn der Therapie den ärztlichen Verordnungsschein von Ihrer Krankenkasse bewilligen.

Schritt 3 – Abrechnung:
Nach Abschluss der Therapieeinheiten erhalten Sie eine Rechnung über die durchgeführten Behandlungen. Nach Einzahlung können Sie die Originalrechnung gemeinsam mit der Einzahlungsbestätigung und dem Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Bitte beachten Sie, dass unsere Praxis eine Wahltherapie ist und die Krankenkassen einen Teilbetrag der anfallenden Therapiekosten übernehmen.
Private Unfallversicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen den Differenzbetrag, sofern die verordneten Therapien durch die Versicherungen finanziell gedeckt sind. Wir empfehlen die vorherige Rücksprache mit Ihrer Versicherung.